Der Spezialversicherer für Immobilien

Erklärung zur Barrierefreiheit der Website bhvg.de
gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Unser Verständnis von Barrierefreiheit

Die Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a. G. (im Folgenden: Hausbesitzer-Versicherung) ist bestrebt, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von individuellen Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Online-Dienstleistungen zu ermöglichen.

Rechtsgrundlagen

Diese Erklärung beruht auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, und der europäischen Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA).

Beschreibung der digitalen Dienstleistungen

Unsere barrierefreien digitalen Angebote umfassen unter anderem:

Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Gestaltung und technische Umsetzung dieser digitalen Dienstleistungen orientiert sich an den einschlägigen Standards zur Barrierefreiheit, insbesondere an:

Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

Stand der Barrierefreiheit

Unsere digitalen Dienstleistungen erfüllen die Anforderungen der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß § 3 Abs. 2 BFSG und der zugehörigen Verordnung (BFSGV), soweit dies technisch möglich ist und harmonisierte Normen zur Verfügung stehen.
Wir begreifen dies als ständigen Entwicklungsprozess. Sollten Sie dennoch Probleme haben, unsere Website zu bedienen, freuen wir uns über Ihr Feedback.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in der Barrierefreiheit unserer Website auffallen oder haben Sie Fragen zur Umsetzung, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Sie erreichen uns über:

Wir sind bemüht, alle gemeldeten Barrieren schnellstmöglich zu beseitigen.

Zuständige Überwachungsstelle

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise erhalten, können Sie sich an die zuständige Überwachungsstelle wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und technischen Standards zu entsprechen.

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